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Fernwartung

Bei jeder geplanten Datenbeschaffung oder Datenbearbeitung muss der Verantwortliche die betroffene Person im Vorfeld angemessen informieren. Diese Informationspflicht gilt auch, wenn die Daten nicht direkt von den betroffenen Personen beschafft werden.

Falls jemand Sie im Namen der ICTZ kontaktiert (ausser jene Personen welche als Ihre Ansprechpartner im Vertrag definiert worden sind!) und Ihnen  zusätzlich noch mitgeteilt wird, dass auf Ihr Endgerät Fernwartung durchfüht werden soll, bitten wir Sie unverzüglich ein E-Mail an datenschutz@ictz.ch zu senden mit der Telefonnummer, dem Namen und E-Mail Angaben des Anrufenden. Wir bitten Sie auch den Anruf sofort zu beeenden.

ICTZ - Fernwartung mit Vertrag
Für unsere Kunden mit Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und Zusammenarbeitsvertrag (ZAV) ist ausschliesslich die installierte Fernwartungslösung auf den verwalteten Endgeräten zu verwenden.

ICTZ - Fernwartung ohne Vertrag
Für unsere Kunden ohne Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und Zusammenarbeitsvertrag (ZAV) wird ausschliesslich die entsprechende Fernwartungslösung für Kunden ohne Vertrag verwendet (Bevorzugt ICTZ-Rustdesk mit eigenem Vermittlersystem)